FAQ Für Antragsteller
An wen sind Projektanträge zu richten?
Anträge sind ausschließlich auf dem aus dem Internet heruntergeladenen Formular zu stellen. Das am PC ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist mit allen Anlagen in einem pdf-File an schatzmeister@sterntaler-bonn.de einzusenden. - Jeder Antrag ist in einer eigenen Mail zu senden - Im Betreff Kurzform der Einrichtung und Titel des Antrags angeben
Bis wann sind Projektanträge zu stellen?
Die Jahresanträge sind bis spätestens 5. November Eingang an o.g. Mail-Adresse einzusenden. Anträge auf Einzelmaßnahmen können jederzeit eingereicht werden.
Anträge können nur von Einrichtungen gestellt werden, die berechtigt sind die Bedürftigkeit zu überprüfen, z.B. Caritas, Diakonie, kirchliche Einrichtungen, Schulen, Vereine, Einrichtungen der Jugendpflege. Privatpersonen können keine Anträge stellen. Leistungen können gemäß der Satzung nur für Kinder und Jugendliche aus Bonn erbracht werden.
Wer kann Projektanträge stellen?
Anträge können nur von Einrichtungen gestellt werden, die berechtigt sind die Bedürftigkeit zu überprüfen, z.B. Caritas, Diakonie, kirchliche Einrichtungen, Schulen, Vereine, Einrichtungen der Jugendpflege. Privatpersonen können keine Anträge stellen. Leistungen können gemäß der Satzung nur für Kinder und Jugendliche aus Bonn erbracht werden.
Für was können Projektanträge gestellt werden?
Ferienmaßnahmen, Klassenfahrten, Hausaufgaben – Gruppenprojekte, Sprachförderung, Leseprojekte, Bastel-Kreativ-Projekte, Psychomotorik, Frühstücksprojekte an Schulen, Ernährungsprojekte, Kochprojekte, dazu Gartenbauprojekte, Musikerziehung, Kunsterziehung, Sportprojekte. Gemäß Satzung kann Sterntaler Bonn e.V. nur bei vorliegender Bedürftigkeit fördern, dies auch nur, wenn eine Finanzierung durch öffentliche Mittel geprüft und ausgeschlossen ist.
Anträge für Projekte im Bereich der Gewaltprävention sind an das Amt für Kinder Jugend und Familie der Stadt Bonn zu stellen: https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/rat-ausschuesse-allgemeines/richtlinien-zur-foerderung-von-gewaltpraevention.phphttps://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/rat-ausschuesse-allgemeines/richtlinien-zur-foerderung-von-gewaltpraevention.php
Berichte müssen erstellt werden für
Für alle ganzjährig durchgeführten Projekte sind Berichte bis vor den Schul-Herbstferien einzureichen.
Berichte oder Dank zu Einzelmaßnahmen sind jederzeit willkommen.
Berichtformat: Folgende Regeln für die Berichtsform sind einzuhalten:
Wordformat, A4 -2 cm Rand, max: 4 Bilder, max: Größe 4 x 6 cm, KEINE BRIEFVORLAGE – KEINE FUSSZEILEN; KOPFZEILEN; TEXT, SYMBOLE IM RAND; Schrift Times Roman oder Arial oder Verdena oder Helvetica 12 pt
Was ist bei Bildveröffentlichungen in Berichten zu berücksichtigen?
Bei Bildern mit zu erkennenden Personen muss dem Einsender die Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegen, gegebenenfalls sind Bilder durch den Einsender zu verpixeln.
Wann und wie werden bewilligte Zuschüsse ausgezahlt
Die Bewilligung von Anträgen wird per Mail mit Kopie des genehmigten Antrags mitgeteilt.
Bei Jahresanträgen versuchen wir, bis spätestens Ende Januar eine Rückmeldung zu geben.
Die Auszahlung bzw. die zugehörigen Zahlungsformen sind den Angaben oben rechts in der Genehmigungskopie angeführt.
Wann sind Projektmittel abzurechnen?
Die Abrechnung von abgerufenen Mitteln für Projekte muss bis spätestens 5. Dezember (Eingang bei der Geschäftsstelle) ausschließlich in digitaler Form erfolgen.