FAQ – Für Zustifter

Ja, das ist möglich. Die Stiftung kann Alleinerbe oder Miterbe sein oder durch ein Vermächtnis im Testament bedacht werden. Die Stiftung ist dauerhaft und ohne Befristung angelegt. Die Erträge der Stiftung müssen für bedürftige Bonner Kinder und Jugendliche ausgegeben werden.

Mit einem Erbe wird eine oder werden mehrere Personen bestimmt, die alle Rechte und Pflichten und damit die Rechtsnachfolge übernehmen. Mit einem Vermächtnis wird einer Person oder einer Organisation eine bestimmte Summe oder ein Gegenstand vermacht.

Nein, gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer befreit.


Falls Sie die Stiftung in Ihrem Testament bedenken oder direkt stärken möchten, benötigen Sie diese Angaben:
„Zustiftung“ an die Stiftung Sterntaler Bonn (unter dem Dach der Bürgerstiftung Bonn).

Sparkasse KölnBonn
IBAN:  DE32 3705 0198 0000 0631 80
BIC:   COLSDE33
https://www.buergerstiftung-bonn.de/stiftungen/stiftung-sterntaler-bonn

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