FAQ – Für Zustifter
Kann man die Stiftung Sterntaler Bonn in einem Testament berücksichtigen?
Ja, das ist möglich. Die Stiftung kann Alleinerbe oder Miterbe sein oder durch ein Vermächtnis im Testament bedacht werden. Die Stiftung ist dauerhaft und ohne Befristung angelegt. Die Erträge der Stiftung müssen für bedürftige Bonner Kinder und Jugendliche ausgegeben werden.
Was unterscheidet ein Erbe von einem Vermächtnis?
Mit einem Erbe wird eine oder werden mehrere Personen bestimmt, die alle Rechte und Pflichten und damit die Rechtsnachfolge übernehmen. Mit einem Vermächtnis wird einer Person oder einer Organisation eine bestimmte Summe oder ein Gegenstand vermacht.
Fallen für die Stiftung Sterntaler Bonn im Erbfall Steuern an?
Nein, gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Müssen besondere Angaben gemacht werden, wenn die Stiftung Sterntaler Bonn bedacht werden soll?
Falls Sie die Stiftung in Ihrem Testament bedenken oder direkt stärken möchten, benötigen Sie diese Angaben: „Zustiftung“ an die Stiftung Sterntaler Bonn (unter dem Dach der Bürgerstiftung Bonn).
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE32 3705 0198 0000 0631 80
BIC: COLSDE33
https://www.buergerstiftung-bonn.de/stiftungen/stiftung-sterntaler-bonn